Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen von 

Soultrailz 

(Frank Wieland)


1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter Soultrailz / OVEX-N, Inhaber Frank Wieland, Niendorfer Str. 4, 23911 Kittlitz. Sie gelten für alle vom Veranstalter angebotenen Pauschalreisen nach §§ 651a ff. BGB.


2. Leistungen
Der Veranstalter bietet geführte Offroad- und Erlebnisreisen mit eigenem Fahrzeug der Teilnehmer an. Bestandteil können sein: Routenplanung, Tourführung, Organisation von Übernachtungen sowie eingeschlossene Verpflegungsleistungen gemäß Reisebeschreibung. 

Das Fahrzeug des Reisenden ist kein Leistungsbestandteil.


3. Vertragsschluss
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung zustande.


4. Reisepreis und Insolvenzsicherung
Zahlungen vor dem Reiseende dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Die gesetzliche Insolvenzabsicherung erfolgt über die R+V Versicherung, Versicherungsnummer 00090101122964.


5. Zahlung
Für Urlaubsreisen wird bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig, der Restbetrag 30 Tage vor Reisebeginn.

Für Tagestrips ist der Rechnungsbetrag vor Reiseantritt fällig.


6. Leistungs- und Preisänderungen
Unerhebliche Änderungen sind zulässig, sofern sie zumutbar sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändern. Preisänderungen sind nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben möglich.


7. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Die Stornopauschalen betragen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 Prozent
29 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 40 Prozent
20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 Prozent
13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 Prozent
ab 6 Tagen oder Nichtantritt: 90 Prozent
Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


8. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
Information erfolgt bei Reisen >5 Tagen spätestens sieben Tage und bei Tagestouren mindestens 3 Tage vor der Reise.

Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

 


9. Ersatzteilnehmer
Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern keine Hindernisse bestehen. Reisender und Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch.


10. Pflichten des Reisenden
Der Reisende muss ein geeignetes Fahrzeug einsetzen, die Hinweise des Guides beachten und auftretende Mängel unverzüglich anzeigen.


11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB. Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


12. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie ausreichender
Versicherungsschutz für das Fahrzeug wird empfohlen.


13. Foto- und Videoaufnahmen
Eine Nutzung durch den Veranstalter erfolgt ausschließlich nach freiwilliger,
gesonderter und widerruflicher Einwilligung.

 

14. Digitaler Mitschnitt der Touren und deren Veröffentlichung

14.1 Es ist untersagt, die Touren und Routen digital mitzuschneiden. Auch eine partielle Aufnahme der Touren ist nicht gestattet.

14.2 Es ist untersagt die Touren online über Plattformen zu veröffentlichen und zu verbreiten.

14.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Kunden aufgrund von verhaltensbedingter Kündigung des Reisevertrages von der Reise auszuschließen.

14.4 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

15. Straßenverkehrsordnung:

Jeder Fahrer trägt ausschließlich selber die Verantwortung für Strafzettel bzw. begangene Ordnungswidrigkeiten o.ä.. Niemand wird verleitet oder gar gezwungen geltende Regeln zu missachten. Wir fahren in einer losen Organisation, somit nicht in einer Kolonne noch in einem geschlossenem Verband. Es besteht logischer Weise keine Pflicht dass wir zusammen bleiben... Der fließende Verkehr darf durch uns nicht beeinträchtigt werden.  Über ein WhatsApp Life Tracking können wir uns jederzeit wieder finden. Bei Unstimmigkeiten besteht immer die Möglichkeit die betroffene Passage einzeln oder in der Gruppe zu Umfahren. Grundsätzlich finden unsere Routen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich auf legalen Wegen & Straßen statt.


16. Datenschutz
Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung.


17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

 

 

Dezember 2025

 

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